Wie auch von der Vorinstanz nicht unbemerkt blieb, wichen die Aussagen des Beschuldigten zum genauen Ablauf dieses Rundumblicks an der Hauptverhandlung von den vorherigen beiden Einvernahmen ab. Während er in den ersten beiden Einvernahmen von einem «kurzen Rundumblick» (pag. 51 Z. 89) sprach bzw. zu Protokoll gab, «rings um» sich geschaut zu haben (pag. 43 Z. 115), sollen es gemäss den Aussagen an der Hauptverhandlung zwei Rundumblicke gewesen sein (pag. 143 Z. 29–34: «Habe ich die Handbremse gelöst, gut geschaut, dann habe ich den Blick gemacht.