212 f., S. 6 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) verwiesen, denen sich die Kammer anschliesst. 9.5 Rundumblick des Beschuldigten und weitere zu klärende Sachverhaltselemente Nachdem der Beschuldige das rund einminütige Gespräch mit seinem Vater beendet hatte, schloss er seinen Angaben zufolge die Traktortüre, löste die Handbremse und fuhr, nachdem er einen Rundumblick gemacht habe, los. Wie auch von der Vorinstanz nicht unbemerkt blieb, wichen die Aussagen des Beschuldigten zum genauen Ablauf dieses Rundumblicks an der Hauptverhandlung von den vorherigen beiden Einvernahmen ab.