9.4 Allgemeine Aussagenwürdigung Die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin und des Beschuldigten stimmen weitgehend überein. Die wenigen Abweichungen, vor allem bezüglich der Gegebenheiten im Zeitpunkt, als die Straf- und Zivilklägerin vom Traktor erfasst wurde und kurz davor, sind darauf zurückzuführen, dass sie in der Unfallnacht nicht alles gesehen oder realisiert haben. Der Beschuldigte und die Straf- und Zivilklägerin sind beide vom Vorfall stark betroffen und scheinen gewillt, zu dessen Aufklärung nach bestem Wissen beizutragen.