9.3 Beweismittel Zur Klärung der umstrittenen Sachverhaltselemente stehen der Kammer als relevante objektive Beweismittel diverse ärztliche Berichte der die Straf- und Zivilklägerin im Inselspital (pag. 63 ff.) und im Spital in Thun (H.________AG, pag. 72 ff.) behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie die Dokumentation UTD vom 2. November 2014 (pag. 9 ff.) vor. Die Arztberichte geben vor allem detailliert Aufschluss über die körperlichen Schädigungen, welche die Straf- und Zivilklägerin aus dem Vorfall erlitt.