Näherer Betrachtung bedürfen sodann die Vorsichtsmassnahmen, die der Beschuldigte vor dem Wiederlosfahren getroffen haben will, seine körperliche und geistige Verfassung zum Tatzeitpunkt sowie seine Erfahrung bei der Ausübung solcher Arbeiten. Schliesslich ist noch auf die Schwere der Verletzungen, welche die Straf- und Zivilklägerin aufgrund des Vorfalles zu erleiden hatte, näher einzugehen. 9.3 Beweismittel Zur Klärung der umstrittenen Sachverhaltselemente stehen der Kammer als relevante objektive Beweismittel diverse ärztliche Berichte der die Straf- und Zivilklägerin im Inselspital (pag.