In diesem Zusammenhang gilt es auch die damit verknüpfte Frage zu klären, ob die Straf- und Zivilklägerin vom vorderen Doppelrad des Traktors überrollt wurde. Weiter ist, basierend auf der ermittelten Position der Straf- und Zivilklägerin, näher darauf einzugehen, ob sie sich im direkten Sichtfeld des Beschuldigten oder im toten Winkel befand bzw. ob der Beschuldigte sie, allenfalls unter Aufwendung weiterer Vorsichtsmassnahmen, hätte sehen können.