Während sich das Rahmengeschehen und der grobe Ablauf des Vorfalls weitgehend als unbestritten erweist, steht als bestrittenes Element die Frage im Zentrum, wo sich die Straf- und Zivilklägerin befand, als der Beschuldigte die Fahrt mit dem Traktor wieder aufnahm, nachdem er sich mit seinem Vater unterhalten hatte. In diesem Zusammenhang gilt es auch die damit verknüpfte Frage zu klären, ob die Straf- und Zivilklägerin vom vorderen Doppelrad des Traktors überrollt wurde.