9 nicht beobachtet. Es herrschte ein gewisser Geräuschepegel, da die Motoren nicht abgestellt wurden und der Radio lief. Unbestrittenermassen hat der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin vor dem Halten noch gesehen, nach dem Gespräch mit dem Vater, als er wieder losfuhr, seinen eigenen Angaben zufolge aber nicht mehr. Kurz nachdem der Beschuldigte wieder weiterfuhr, wurde die Straf- und Zivilklägerin vom Traktor, welcher durch den Beschuldigten gelenkt wurde, angefahren bzw. überrollt.