Am 3. September 2014 waren der Beschuldigte und sein Vater, je auf einem Traktor, sowie die Straf- und Zivilklägerin mit ihrem Ehemann, beide zu Fuss mit Rechen, auf dem Feld der Straf- und Zivilklägerin und ihrem Ehemann in E.________ mit Feldarbeiten beschäftigt. Wie die Parteien übereinstimmend ausführten, war es nicht das erste Mal, dass man in dieser Konstellation zu Viert miteinander auf dem Feld arbeitete. Der Beschuldigte hatte dem Traktor (Typ «Deutz-Fahr 5120 TTV») eine Rundballenpresse (Typ «Krone Fortima V 1500 MC») angehängt, um damit die Graswalme aufzunehmen und zu Ballen zu verarbeiten.