8 9. Würdigung durch die Kammer 9.1 Allgemeines zur Beweiswürdigung Hinsichtlich der allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung, insbesondere der Aussagenanalyse, wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (pag. 209 f., S. 3 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) verwiesen. Nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» darf das Gericht die beschuldigte Person nicht verurteilen, wenn nach objektiver Würdigung des gesamten Beweisergebnisses nicht zu unterdrückende Zweifel an deren Schuld bestehen (vgl. Art. 10 Abs. 3 StPO).