Selbst wenn man berücksichtige, dass auf dem Vorderrad bedeutend weniger Druck des Gefährts laste als hinten, sei das Fehlen jeglicher Spuren nach dem Überrollen einer erwachsenen Person als nicht wahrscheinlich anzusehen. Indem die Vorinstanz dem Bericht des UTD vollen Beweiswert zuspreche, gestützt auf die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin ausführe, sie habe sich vor dem Traktor befunden, zeige sie, dass sie den Sachverhalt beliebig biege und sich über Widersprüche hinwegsetze.