Er sei in Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu verurteilen zu: 1. Einer angemessenen Strafe; 2. Zur Übernahme der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten; 3. Zur Bezahlung einer Entschädigung an die Straf- und Zivilklägerin C.________ für ihre Aufwendungen im erst- und oberinstanzlichen Verfahren von Fr. 5‘389.35 (1. Instanz) und Fr. (wird noch beziffert) (2. Instanz) im Straf- und Zivilpunkt. II. A.________ sei in Anwendung von Art. 41 und 46 OR und Art. 60 ff SVG, zu verurteilen: