3 1. Das Urteil der Gerichtspräsidentin F.________ der Strafabteilung des Regionalgerichts Oberland vom 15.01.2016 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Der Beschuldigte sei freizusprechen vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung, angeblich begangen am 03.09.2014 in E.________, z.N. von C.________. 3. Die Zivilklage sei abzuweisen. 4. Eventualiter: Die Zivilklage sei auf den Zivilweg zu verweisen.