3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 3. Oktober 2016, pag. 268) sowie ein ergänzender Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten (datierend vom 24. September 2016, pag. 266 f.) eingeholt. 4. Anträge der Parteien In der Berufungsbegründung vom 28. November 2016 stellte und begründete der Beschuldigte die Anträge, welche bereits in der Berufungserklärung vom 4. Juli 2016 enthalten waren und wie folgt lauten (pag. 285 und pag. 237, Hervorhebung im Original):