2. Berufung und Durchführung des schriftlichen Verfahrens Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwältin B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten/Berufungsführers A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Eingabe vom 22. Januar 2016 (pag. 203) form- und fristgerecht die Berufung an. Mit Verfügung vom 10. Juni 2016 (pag. 232 f.) wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung, datierend vom 8. Juni 2016 (pag. 207 ff.), zugestellt. Die vom 4. Juli 2016 datierende Berufungserklärung (pag. 236 ff.) ging ebenfalls fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein.