___ aufgrund der Gehörsverletzung in formeller Hinsicht rechtswidrig von statten ging. 26.4 Soweit die Beschwerde in Bezug auf die Verlegung in die Justizvollzugsanstalt H.________ gutgeheissen wird, ist das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Verfahren vor Obergericht gegenstandslos. Weitergehend war die Beschwerde vom 10. Juni 2016 mit Blick auf die vorstehenden Ausführungen bezüglich dieses Themenkomplexes von vornherein aussichtslos und ist das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege daher abzuweisen. VI. Verfahrenskosten und Parteikostenersatz