Auf die entsprechenden Anträge des Beschwerdeführers auf Aufhebung des angefochtenen Entscheids bzw. auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verlegung in die Justizvollzugsanstalt H.________ ist einzutreten. Nicht eingetreten werden kann hingegen auf das Begehren um Anweisung der Vorinstanzen, die Massnahme/Therapie «der bisherigen Massnahme in der I.________ Klinik entsprechend fortzusetzen».