Es komme hinzu, dass in der Justizvollzugsanstalt H.________ während Wochen praktisch keinerlei Therapie angeboten worden sei und weiter eine Eintrittsphase von 2 Monaten zum «Einleben in der Anstalt» verlangt werde, was geradezu schikanös anmute, nachdem er seit Langem einem engmaschigen Massnahmenprogramm unterstellt sei. Es sei als Teil ihrer Fürsorgepflicht Aufgabe der ASMV, für die zügige Anhandnahme von Therapieprogrammen besorgt zu sein. Vorliegend habe aber die ASMV durch den willkürlichen und wahrheitswidrig begründeten Abbruch der Therapie in der I.________ Klinik sein sinnloses Herumsitzen vorsätzlich provoziert.