Zwar fehlt es diesbezüglich an einem expliziten Aufhebungs- und Rückweisungsantrag, doch kann dieser unter Berücksichtigung der Beschwerdebegründung sinngemäss im Antrag auf Anweisung der Vorinstanzen, die Massnahme/Therapie entsprechend der bisherigen Massnahme in der I.________ Klinik fortzusetzen gestellt erachtet werden. Insoweit ist also auf die Beschwerde vom 10. Juni 2016 einzutreten.