17 21.2 Entgegen der Auffassung der POM ficht der Beschwerdeführer dagegen ihren Nichteintretensentscheid hinsichtlich seines Eventualbegehrens um Fortführung «des bisherigen Regimes mit den entsprechenden Vollzugslockerungen» «im Rahmen einer anderen Lokalität» vor Obergericht an. Zwar fehlt es diesbezüglich an einem expliziten Aufhebungs- und Rückweisungsantrag, doch kann dieser unter Berücksichtigung der Beschwerdebegründung sinngemäss im Antrag auf Anweisung der Vorinstanzen, die Massnahme/Therapie entsprechend der bisherigen Massnahme in der I.__