15 Weitergehend, d.h. in Bezug auf das reformatorische und das Feststellungsbegehren, war das Beschwerdeverfahren von Beginn an aussichtslos und ist das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege in Bezug auf den Themenkomplex "Sistierung der unbegleiteten Ausgänge" somit abzuweisen. IV. Ad Verlegung in das Regionalgefängnis F.________ («Einsperrung»; Nichteintreten auf die bzw. Abweisung der Beschwerde durch die POM / Abweisung des uR-Gesuchs)