obwohl die Dauer der Massnahme die Dauer der verschuldensangemessenen Strafe bereits überschritten hat – erscheint unter diesem Gesichtspunkt aber problematisch. Die vom Beschwerdeführer vor der POM verlangte Beurteilung der Rechtmässigkeit und Angemessenheit der Einschränkung des während seines Aufenthalts in der I.________ Klinik geltenden Ausgangsregimes war deshalb geeignet, die künftige Ausgangs- und Urlaubsgewährung in der neuen Institution min-