Es ist zwar mit dem Beschwerdeführer davon auszugehen, dass ihn die Klinik nicht derart schnell zur Verfügung gestellt hätte, wenn die ASMV die unbegleiteten Ausgänge nicht unvermittelt und ohne vertiefte Rücksprache mit den behandelnden Ärzten sistiert hätte. So war von Seiten der Klinik noch geplant gewesen, dem Beschwerdeführer zunächst eine Arbeit ausserhalb des Klinikgeländes zu finden, und ihn erst im Verlauf des Jahres in eine offene Massnahmeneinrichtung zu verlegen. Als der Beschwerdeführer aber aufgrund der veränderten Modalitäten am 27. Januar 2016 von der Klinik bereits zur Verfügung