Mit einer Einzelpsychotherapie wurde schliesslich am 24. Mai 2016 begonnen und dem Beschwerdeführer wurde darüber hinaus die Teilnahme an einer Gruppentherapie angeboten. Zuvor war er lediglich in ein «niederschwelliges, individuelles therapeutisches Setting eingebunden» worden. Am 2. Juni 2016 konnte der Beschwerdeführer in eine Wohngruppe übertreten (pag. 43). Gemäss dem Therapieverlaufsbericht von Dr. L.________, Chefarzt der forensischen Psychiatrie der Psychiatrischen Dienste des Kantons H.__