1029 der Vollzugsakten). In der Justizvollzugsanstalt H.________ befand sich der Beschwerdeführer zunächst auf der Beobachtungs- und Triagestation. In der Regel werde sodann nach 1-2 Monaten mit der eigentlichen Psychotherapie begonnen. Aufgrund mangelnder Personalressource (Unfall der Therapeutin) verzögerte sich dies beim Beschwerdeführer zusätzlich (Vollzugsakten pag. 1055). Mit einer Einzelpsychotherapie wurde schliesslich am 24. Mai 2016 begonnen und dem Beschwerdeführer wurde darüber hinaus die Teilnahme an einer Gruppentherapie angeboten.