Entsprechend sei geplant gewesen, im Verlauf der Ausgangsstufe 9 «Ausgang alleine zur Erledigung von Angelegenheiten ausserhalb des Areals; Arbeitserprobung innerhalb des Areals und extern in geschützten Werkstätten» wieder einzuführen, was therapeutisch indiziert und unter Sicherheitsaspekten vertretbar gewesen sei. Der Vollzug hätte nach Ansicht der Klinik noch in diesem Jahr in einem gelockerten Setting wie beispielsweise dem Vollzugszentrum S.________ fortgesetzt werden können (Vollzugsakten pag. 1021). Am 26. April 2016 lag der ASMV die Begründung der Beurteilung durch die KoFa- Ko vor (pag. 1029 der Vollzugsakten).