11 führer seit September 2014 gewährten Ausgänge der Stufe 9 und 10 ohne bekannte Zwischenfälle verlaufen seien (Vollzugsakten pag. 1012). Im Rahmen der Beurteilung durch die KoFaKo und der von der ASMV am 27. Januar 2016 veranlassten Sistierung aller unbegleiteten Ausgänge sehe man gegenwärtig keine Möglichkeit, den Beschwerdeführer in der I.________ Klinik zu behandeln. Dies vor allem aus zwei Gründen. Einerseits müsse der Patient unbegleitet demonstrieren, dass er das in der Therapie Erlernte verinnerlicht habe und im Alltag umsetzen könne.