___ verlegt (Vollzugsakten pag. 903). Die diesbezügliche (rückwirkende) Verfügung datiert vom 2. Februar 2016 (Vollzugsakten pag. 906 ff.). Gleichentags erliess die ASMV auch die verlangte Verfügung betreffend temporäre Sistierung der bisher gewährten unbegleiteten Vollzugsöffnungen rückwirkend per 27. Januar 2016 (Vollzugsakten pag. 914 ff.). Gegen beide Verfügungen erhob der Beschwerdeführer am 4. Februar 2016 Beschwerde an die POM, wo aber zunächst nicht realisiert wurde, dass es sich um zwei verschiedene Beschwerden handelte (vgl. Verfügung der POM vom 1. März 2016, POM-Beschwerdeakten pag. 33 f.; Vollzugsakten pag.