Die I.________ Klinik beharrte allerdings mit Email vom 22. Juni 2015 darauf, dass nun relativ zeitnah die weitere Vollzugsplanung besprochen werden müsse und schlug als Alternative zu einem Wohnheim eine offene Massnahmeneinrichtung vor (Vollzugsakten pag. 790, vgl. auch Therapieverlaufsbericht vom 26. August 2015, Vollzugsakten pag. 829). Dies schien der ASMV vertretbar und sie erwog die Versetzung in das Vollzugszentrum S.________ oder in das Massnahmenzentrum T.________ (Vollzugsakten pag. 814).