Am 5. Januar 2016 wurde der Beschwerdeführer allerdings von der Klinik erneut auf die Ausgangsstufe 7 (in Begleitung; Gruppenausgang ausserhalb des Areals) zurückgesetzt, weil er gegen die Abteilungsregeln verstossen hatte, zunehmend dominant gegenüber anderen Patienten aufgetreten und bei der Berichterstattung nach seinen Ausgängen nur noch eingeschränkt transparent gewesen war. Gleichzeitig wies die Klinik aber darauf hin, dass es keinerlei Hinweise dafür gebe, dass der Beschwerdeführer gegen seine Auflagen verstossen hätte (Vollzugsakten pag.