8 wurde angewiesen, solche Ausgänge immer mindestens eine Woche vor dem geplanten Termin an die ASMV zu melden (Vollzugsakten pag. 844). Dem Therapieverlaufsbericht der I.________ Klinik vom 26. August 2015 (Vollzugsakten pag. 822 ff.) ist zu entnehmen, dass die bewilligten Ausgänge bis zu diesem Zeitpunkt im Grossen und Ganzen problemlos verlaufen waren, der Beschwerdeführer in der Regel pünktlich zurückkehrt war und die geltenden Absprachen zuverlässig eingehalten hatte. Am 5. Januar 2016 wurde der Beschwerdeführer allerdings von der Klinik erneut auf die Ausgangsstufe 7 (in Begleitung;