Am 17. Juli 2014 wurde der Beschwerdeführer von der Klinik wieder auf «von Personal begleitete Ausgänge innerhalb des Geländes der Klinik» (wohl Stufe 7) zurückgestuft, nachdem bei einer Zimmerkontrolle pornografisches Material aufgefunden worden war (Vollzugsakten pag. 700). Die ASMV teilte aber mit Schreiben vom 4. August 2014 mit, sie sehe keine Notwendigkeit, die von ihr bewilligten Ausgangsstufen 8 und 9 zu sistieren, diese Vollzugslockerungen seien nach wie vor vertretbar (Vollzugsakten pag.