Mit Schreiben vom 12. Juni 2014 (Vollzugsakten pag. 693 f.) bewilligte die ASMV dem Beschwerdeführer auf Antrag der Klinik die Ausgangsstufen 8 und 9 gemäss deren Konzept, d.h. unbegleitete Ausgänge im Areal (Stufe 8), aber auch unbegleitete Ausgänge ausserhalb des Areals von max. 6 Stunden (Stufe 9). Am 17. Juli 2014 wurde der Beschwerdeführer von der Klinik wieder auf «von Personal begleitete Ausgänge innerhalb des Geländes der Klinik» (wohl Stufe 7) zurückgestuft, nachdem bei einer Zimmerkontrolle pornografisches Material aufgefunden worden war (Vollzugsakten pag.