16.3 Obwohl die materielle Beurteilung der verfügten temporären Sistierung der unbegleiteten Ausgänge wie gesagt nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sein kann, rechtfertigt es sich allerdings – auch im Hinblick auf die weiteren angefochtenen Verfügungen sowie die zu beurteilenden Prozesschancen der Beschwerdeverfahren vor der POM –, an dieser Stelle etwas näher auf den Ablauf der Ereignisse einzugehen: