Es trifft zwar zu, dass der Beschwerdeführer vor Obergericht nicht explizit einen Antrag auf Kassation des angefochtenen Beschwerdeentscheids und Rückweisung der Sache an die POM zur materiellen Beurteilung gestellt hat. Entgegen der Auffassung der POM würde es aber überspitzten Formalismus darstellen, deshalb nicht von einem eigenständigen Aufhebungsbegehren auszugehen. Diesbezüglich kann folglich auf die Beschwerde eingetreten werden.