c. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf Fr. 600.00, werden dem Beschwerdeführer zu Bezahlung auferlegt. [...] d. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 3. a. Die Beschwerde vom 03. März 2016 mit dem Titel "Massnahme im geschlossenen Vollzug" wird abgewiesen, soweit auf sie eingetreten werden kann. b. Das Gesuch um Gewährung des Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 3 c. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf Fr. 600.00, werden dem Beschwerdeführer zu Bezahlung auferlegt. [...]