seiner gegen die Einweisung in die Justizvollzugsanstal H.________ gerichteten Beschwerde vom 3. März 2016 mit dem Titel «Massnahme im geschlossenen Vollzug» beantragte der Beschwerdeführer schliesslich, auch diese Verfügung der ASMV sei aufzuheben und es sei von einer Einweisung in die Justizvollzugsanstalt H.________ abzusehen. Stattdessen sei «die Massnahme im bisherigen Rahmen weiterzuführen». Auch für dieses Beschwerdeverfahren ersuchte der Beschwerdeführer um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege/Verbeiständung (POM- Beschwerdeakten 2016.POM.157 pag. 8 ff.).