Mit Verfügung vom 1. März 2016 wies die ASMV den Beschwerdeführer schliesslich per 4. März 2016 in die Justizvollzugsanstalt H.________ ein und erteilte ihm die Weisung, alle mit der Justizvollzugsanstalt sowie mit den Psychiatrischen Diensten des Kantons H.________ getroffenen Abmachungen und Termine einzuhalten.