Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege Regeste: Art. 90 Abs. 4 und 4bis i.V.m. Art. 84 und 75a StGB, Art. 82 SMVG i.V.m. Art. 65 Abs. 1 lit. c VRPG; Vollzug einer stationären therapeutischen Massnahme, Sistierung von Vollzugsöffnungen, Rechtsschutzinteresse Bei Verlegung einer sich im Vollzug einer Massnahme nach Art. 59 StGB befindlichen Person in eine andere Massnahmeneinrichtung kann das bisherige Ausgangsregime einen Einfluss auf die Vollzugsplanung und die Ausgestaltung der Therapie am neuen Vollzugsort haben.