V. Verfügungen Die Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr.________) durch das zuständige Bundesamt braucht keine Zustimmung (Art. 16 Abs. 1 lit. c DNA-ProfilG). Die Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten durch den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst braucht keine Zustimmung (Art. 17 Abs. 1 lit. c Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 32 VI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.