Er basiert denn auch einzig auf den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin. Diese gab in der polizeilichen Einvernahme vom 10. Oktober 2014 erstmals zu Protokoll, der Beschuldigte habe ihr während eines Streits gedroht, ihr mit einer Schere die Haare abzuschneiden. Der Beschuldigte sei wütend geworden, weil sie einem Kollegen eine SMS geschrieben habe. Er habe ihr mit der Schere in der Hand gesagt, dass er ihr ihre Haare abschneiden werde, wenn sie ihm das Handy nicht geben würde. Er sei dabei im Abstand von einem Meter vor ihr gestanden, sie habe wirklich Angst gehabt, er sei in diesem Moment unberechenbar gewesen.