11.2 Sachverhalt und Beweisfragen Der Beschuldigte bestreitet den angeklagten Sachverhalt – im Rahmen der Beweiswürdigung ist zu klären, ob sich dieser so abgespielt hat. 11.3 Beweiswürdigung Vorab hält die Kammer auch in Bezug auf den Nötigungsvorwurf fest, dass dieser, wie er in der Anklageschrift vom 2. November 2015 umschrieben ist, mit fast identischer Formulierung aus einem der undatierten Berichte der Straf- und Zivilklägerin (pag. 96) sowie aus ihrem Schreiben an die Fremdenpolizei vom 7. August 2014 (pag. 97) hervorgeht. Er basiert denn auch einzig auf den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin.