es sei ihr an diesem Tag sehr schlecht gegangen, trotzdem habe der Beschuldigte sie alleine gelassen und sei in den Ausgang gegangen. Als er dann morgens um 6 Uhr nach Hause gekommen sei, habe sie das Türschloss ausgewechselt und seine Kleider vor die Tür gestellt gehabt, sie habe damals die Beziehung beenden wollen. Er habe ihr dann gedroht, er würde die Tür einschlagen, sollte sie dies noch einmal machen (pag. 75 Z. 134 ff.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab sie dann am 2. April 2015 auf entsprechende Frage zu Protokoll, sie habe die Drohungen des Beschuldigten ernst genommen. Der Beschuldigte habe auch einmal das Kellertürschloss aufgebrochen (pag. 116 Z. 403 ff.).