Gleichzeitig machte sie dann jedoch geltend, der Beschuldigte habe gedroht, ihr eine Ananas ins Gesicht zu schlagen. Weiter gab die Straf- und Zivilklägerin in der Einvernahme vom 10. Oktober 2014 an, der Beschuldigte habe mehrmals die Faust gegen sie erhoben und ihr gedroht, sie spitalreif zu schlagen. Ausserdem habe er ihr gedroht die Wohnungstüre einzuschlagen, sollte sie ihn nicht in die Wohnung lassen. Dies habe er am 11. Januar 2013 zu ihr gesagt; es sei ihr an diesem Tag sehr schlecht gegangen, trotzdem habe der Beschuldigte sie alleine gelassen und sei in den Ausgang gegangen.