27 stanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte gleichbleibend zu Protokoll, sie hätten einander gegenseitig viele hässliche Dinge gesagt. Es seien emotional sehr belastende Auseinandersetzungen gewesen (pag. 304 Z. 4 f.). Er habe der Straf- und Zivilklägerin jedoch nie gedroht, ihr eine Ananas ins Gesicht zu schlagen (pag. 304 Z. 7 ff.). Ebenso wenig habe er ihr gedroht, die Wohnungstür einzuschlagen, jedenfalls könnte er sich an so etwas nicht erinnern (pag. 304 Z. 12 ff.).