484). Bereits in der ersten polizeilichen Einvernahme vom 3. November 2014 bestritt der Beschuldigte, der Straf- und Zivilklägerin jemals gedroht zu haben (pag. 126 Z. 175 ff.). Dabei blieb der Beschuldigte auch in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 2. April 2014 (pag. 138 Z. 281): «Wir haben uns häufig gestritten und viele schlimme Sachen gesagt, aber ich habe sie nie bedroht. Wir haben einander gegenseitig sehr viele hässliche Dinge gesagt. Sachen, die uns weh taten, aber darüber ging es nicht hinaus.».