96) und aus ihrem Schreiben an die Fremdenpolizei vom 7. August 2014 (pag. 97) hervorgehen – die Staatsanwaltschaft übernahm die angeklagten Vorwürfe mit anderen Worten aus der «privaten Anklageschrift» der Straf- und Zivilklägerin (vgl. dazu auch die Ausführungen der Verteidigung in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 482).