10.2 Sachverhalt und Beweisfragen Der Beschuldigte bestreitet, die angeklagten Drohungen ausgesprochen zu haben. Es sind somit die Beweisfragen zu klären, ob der Beschuldigten die besagten Drohungen aussprach und, bejahendenfalls, ob diese die Straf- und Zivilklägerin in Angst und Schrecken versetzten. 10.3 Beweiswürdigung Vorab hält die Kammer fest, dass die Drohungen, wie sie in der Anklageschrift vom 2. November 2015 umschrieben sind, in beinahe identischer Formulierung aus einem der undatierten Berichte der Straf- und Zivilklägerin (vgl. pag. 96) und aus ihrem Schreiben an die Fremdenpolizei vom 7. August 2014 (pag.