10. Vorwurf der Drohung 10.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Weiter wird dem Beschuldigten in Ziff. I.4. der Anklageschrift vom 2. November 2015 zum Vorwurf gemacht, er habe sich der Drohung, mehrfach begangen in der Zeit zwischen Oktober 2012 und ca. Mai/Juni 2014 in Bern z.N. der Straf- und Zivilklägerin schuldig gemacht, indem er diese nach jeweils verbalen Streitigkeiten wie folgt in Angst und Schrecken versetzt habe (pag. 243): - An nicht genau bekannten Daten in der Zeit zwischen Oktober 2012 und ca. Mai/Juni 2014 habe der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin mehrmals mit