Er begnügte sich dabei nicht damit, die Vorwürfe pauschal zu bestreiten, sondern konnte darüber hinaus glaubhaft erklären, in welchem Rahmen es während Auseinandersetzungen zwischen der Straf- und Zivilklägerin und ihm zu physischen Kontakten kam. So gab er bereits in der ersten polizeilichen Einvernahme vom 3. November 2014 zu Protokoll, die Straf- und Zivilklägerin habe sich manchmal sehr hysterisch benommen, sie habe geschrien, Türen zugeschlagen und sei ein paar Mal auf ihn zugekommen um ihn physisch anzugreifen. Er habe sie dann jeweils einfach festgehalten, damit sie sich etwas beruhige (pag. 125 Z. 108 ff., vgl. auch pag